Nein, wir halten dies für unbedenklich. Alle Komponenten unserer Produkte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Unsere Komponenten erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen bspw. etwaige Grenzwerte und Stoffverbote gemäß Anhang XVII der europäischen REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. Nach Art. 33 der oben genannten REACH Verordnung unterliegen wir als GARDENA gegenüber unseren Kunden den Informationspflichten nach Art. 33, sofern in einem von uns gelieferten Erzeugnis ein besonders besorgniserregender Stoff (substance of very high concern - SVHC) in einer Konzentration über 0,1 Masseprozent enthalten ist.