Die in diesem Fall zutreffende Garantie ist eine freiwillige Herstellerleistung. Gemäß unseren Garantiebestimmungen sind die Voraussetzungen für die Garantie die Vorlage des maschinell erstellten Original-Kaufbelegs, aus dem Kaufdatum und Typenbezeichnung hervorgehen, sowie die Vorlage des Produkts, das einen Defekt aufweist, der unter die Garantie fällt, beim GARDENA Central Service.
Insofern ein Produkt, das beispielsweise aus einem Gewinnspiel stammt, eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, gewähren wir auf dieses Produkt keine Garantie.
Als kundenorientierter Markenartikelhersteller sind wir in derartigen seltenen Fällen jedoch üblicherweise sehr kulant, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er das Produkt nachvollziehbar zum Zeitpunkt X gewonnen hat.
Die Garantiebedingungen sind zu finden unter:
https://www.gardena.com/de/garantiebestimmungen/
Beiträge in diesem Abschnitt
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- Besteht die Möglichkeit einer Betriebsbesichtigung?
- Die Anmeldung im GARDENA Kundenkonto klappt nicht.
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- Habe ich eine Garantie auf Artikel, die ich über ein Gewinnspiel erhalten habe?
- Hat GARDENA in Deutschland einen Werks- oder Fabrikverkauf und wenn ja, was ist dort erhältlich?
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