Sollte es nicht möglich sein Ihr(e) smart Geräte(e) aus dem Winterschlaf aufzuwecken, haben wir folgende Handlungsempfehlungen für Sie:
1. Bitte Starten Sie das Gateway neu.
o Trennen Sie das Gateway vom Strom, warten einen kurzen Augenblick und verbinden es erneut.
o Warten Sie, bis das Gateway wieder betriebsbereit ist. Dies ist zu erkennen, wenn die linke und rechte LED am Gerät dauerhaft grün leuchten.
2. Überprüfen Sie, ob das betroffene smart Gerät über Strom verfügt.
o Mähroboter:
Überprüfen Sie, ob das Gerät über den Hauptschalter eingeschalten ist.
o smart Water Control und Sensor:
Prüfen Sie den Batteriestand. Wechseln Sie ggf. die Batterien.
o Pumpe, Steckdose:
Prüfen Sie ob diese Geräte an der Steckdose verbunden sind und ob diese auch über Strom verfügt.
3. Sollte das smart Produkt weiterhin nicht aufgeweckt werden können, entfernen Sie das betroffene Produkt einmalig aus dem smart System und binden es erneut ein.
o Öffnen Sie hierzu das GARDENA smart App
o Navigieren Sie auf das betroffene eingebundene Produkt
o Entfernen Sie das Produkt aus der App
o Binden Sie das Produkt erneut ein.
Sind die beschriebenen Maßnahmen weiterhin nicht erfolgreich, so bitten wir Sie uns ein Feedback zu senden.
Beiträge in diesem Abschnitt
- Allgemeine Informationen zum smart Sensor 19040
- Auf welchen Geräten kann ich die GARDENA smart App installieren?
- Auf welcher Frequenz senden die Gräte des GARDENA smart system die Signale?
- Bekomme ich einen Hinweis von Updates und werden diese automatisch ausgeführt?
- Bekomme ich Push Notifications Nachrichten von der smart App?
- Benötige ich das GARDENA Gateway überhaupt oder kann ich das GARDENA smart system mit einem anderen Gerät steuern?
- Benötige ich eine oder mehrere SIM-Karten für das GARDENA smart system?
- Benötige ich für die Verwendung von smart system Produkten einen persönlichen Account?
- Der QR-Code meines smart Gateways lässt sich nicht scannen bzw. ich erhalte eine Fehlermeldung.
- Die Funktion Adaptive Scheduling/sensorunterstützte Bewässerung funktioniert gar nicht oder nur teilweise.